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Das Werkzeug gegen Abo-Abzocke

1. E-Mail der Gegenseite herausfinden
Abos per Telefon, Internet oder Katalog (Fernabsatzverträge) dürfen
rechtswirksam per E-Mail beendet werden nach (BGB)§ 126b.

2. Kundennummern &
Aktenzeichen hinzufügen
Diese Informationen erscheinen später in den fertigen Dokumenten.

3. Dokumente per E-Mail erhalten
Sie erhalten nach Zahlung direkt die ausgefüllten Schreiben per E-Mail im PDF-Format (ideal zum Weiterleiten).
Bei Fragen und für Hilfe
rufen Sie uns gerne an
+49 155 60504030
(Montag-Samstag 9Uhr-22Uhr)
(Preise ins deutsche Mobilfunknetz Ihres jeweiligen Anbieters)

Gemeinsam gegen unerwünschte Abos
1. Abo-Anbieter eintragen und optional Inkasso, Anwälte oder Zahlungsdienstleister.
2. Kundennummern und Aktenzeichen eintragen für die Erstellung der Dokumente wie z.B. Kündigung, Widerruf, Anfechtung, Datenlöschung und Rückforderung.
3. Bezahlen und ausgefüllte Dokumente direkt per E-Mail erhalten

Wissenswertes zu Zahlungen per Lastschrift
Bei SEPA-Basislastschriften können Verbraucher Abbuchungen innerhalb von 8 Wochen ab Belastung grundlos von ihrer Bank zurück buchen lassen (vgl. § 675x BGB).
Erfolgte die Abbuchung komplett ohne Ihr Einverständnis (kein Mandat), verlängert sich diese Frist auf bis zu 13 Monate (vgl. § 676b BGB).

✓Sicher ✓Diskret ✓Einfach
Wichtiger Hinweis zum Vertragsverhältnis: Bitte beachten Sie, dass die reine Rückbuchung einer Lastschrift bei Ihrer Bank bestehende vertragliche Verpflichtungen oder Zahlungsansprüche von Vertragspartnern nicht automatisch aufhebt oder rechtswirksam kündigt.
Rechtlicher Hinweis: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen, Gesetzestexte und Erläuterungen dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information und Weiterbildung. Es handelt sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Wir führen keine Prüfung von rechtlichen Einzelfällen durch. Die Nutzung unserer Mustervorlagen oder das Lesen dieser Informationen ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine anerkannte Verbraucherzentrale.